Außengastronomie: Vorschriften für Ihren Betrieb
Für die Außengastronomie gelten Vorschriften sowie Gesetze und Regelungen, die in den Betrieben einzuhalten sind, wenn sich Gastronominnen und Gastronomen zu Beginn der neuen Saison bereit machen, endlich wieder Kundschaft auf der Terrasse willkommen heißen zu können. In der Außengastronomie schließen diese Vorschriften beispielsweise den Lärmschutz, Konzessionen sowie erweiterte Gaststättenerlaubnisse mit ein. Verschaffen Sie sich bei uns einen ersten Überblick über geltende Bestimmungen und informieren Sie sich, wie Sie in der Außengastronomie die jeweiligen Vorschriften am besten einhalten.
Der Außenbereich in der Gastronomie
Wer einen Außenbereich seiner Gastronomie betreibt, sieht sich unweigerlich bestimmten gesetzlichen Verfügungen gegenüber, die am besten reibungslos in den Betrieb integriert werden. Der Übersichtlichkeit halber haben wir für die Betreiberinnen und Betreiber einer Außengastronomie die Vorschriften in vier Kategorien aufgeteilt, die wir im Folgenden genauer erläutern.
- Immissionsschutz:
Der Immissionsschutz im Außenbereich der Gastronomie gliedert sich in die zwei Bereiche Schall- und Lärmschutz sowie Lichtemission auf. In Bezug auf den Schall- und Lärmschutz gilt bundesweit eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit besteht ein Maximalwert für den Lärmpegel: In einem urbanen Gebiet liegt dieser bei 45 Dezibel, in einem Gewerbegebiet bei 50 Dezibel. Eine gute Möglichkeit, die Lärmbelastung für Anwohnende Ihres Restaurants möglichst gering zu halten, sind Windschutzwände, die sowohl den Wind draußen halten als auch die Geräuschkulisse in gastronomischen Betrieben abdämpfen können.
Auch wenn noch keine Bundesverordnung zum Thema Lichtemissionen vorliegt, hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft auf eine Licht-Richtlinie geeinigt, die für Lokale in verschiedenen Umgebungen bestimmte Lichtstärken in Lux festlegt. Wir raten für Gemütlichkeit und Atmosphäre ohnehin zu stimmungsvollen, indirekten Lichtsystemen anstelle von LED-Strahlern, die auf der Terrasse die Nacht zum Tag machen.
- Sperrstunde:
Außenbereiche der Gastronomie sind in der Regel zwischen 22 Uhr und 24 Uhr zu schließen. Die genauen Zeiten legt das zuständige Ordnungsamt fest. Während der COVID-19-Pandemie kann es hier jedoch abhängig von der aktuellen Lage regional sowie bundesweit zu großen Unterschieden und Abweichungen kommen, die Sie am besten persönlich für Ihren Gastro-Betrieb in Erfahrung bringen. Genauso kann werden zu besonderen Anlässen wie Fußball-Weltmeisterschaften oder dem Karneval häufig Ausnahmen von der Sperrstunde gemacht.
- Konzession und Gaststättenerlaubnis:
Für einen gastronomischen Betrieb brauchen Sie grundsätzlich immer dann eine Konzession, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken. Für den Antrag benötigen Sie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerberegister, einen Pachtvertrag oder Grundbuchauszug sowie – im Falle der Außengastronomie – einen Nachweis einer bestimmten Anzahl an Stellplätzen. Dehnen Sie Ihren Gaststättenbetrieb nachträglich auf den Außenbereich, brauchen Sie eine Erweiterung der Gaststättenerlaubnis. Diese ist generell separat zu beantragen, auch wenn dabei die gleichen Voraussetzungen gelten, wie bei einem normalen Antrag auf eine Konzession.
- Sondernutzung von öffentlichen Flächen:
Im Sommer ist es Gastwirtinnen und -wirten oft gestattet, öffentliche Flächen für Ihren Betrieb zu nutzen und Sitzplätze in Fußgängerzonen, auf Gehwegen oder am Straßenrand aufzustellen, auch wenn diese Bereiche nicht zu ihrem Café oder Restaurant gehören. Dafür ist allerdings eine Sondernutzungserlaubnis nötig, die Sie bei der jeweiligen Gemeinde beantragen können.
In der Außengastronomie die unterschiedlichen Vorschriften einhalten
In der Außengastronomie können sich einzelne Vorschriften von Bundesland zu Bundesland beziehungsweise von Kommune zu Kommune unterscheiden. Wenn Sie also mit Ihrem Café oder Restaurant eine Außengastronomie betreiben, empfehlen wir, die Vorschriften im Vorfeld einer neuen Saison genau zu prüfen. So finden Sie heraus, welche konkreten Regelungen Sie an Ihrem Standort betreffen – beispielsweise auch im Hinblick auf die aktuellen Gesetze zur Gastronomie während der Pandemie. Die grundlegenden Bestimmungen sind in der Regel jedoch länder- und kommunenübergreifend in ganz Deutschland wirksam.
Wenn Sie sich eine individuelle Beratung hinsichtlich des Außenbereichs Ihrer Gastronomie wünschen – zum Beispiel in Bezug auf die praktischer Umsetzung der entsprechender Regeln, die Gestaltung der Terrasse oder die Wahl geeigneter Outdoormöbel und Wetterschutzlösungen wie Gastroschirmen oder Markisenlösungen – wenden Sie sich an die Schirmprofis der SCHIRMHERRSCHAFT. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!





